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Pflegeleistungen
SGB V
- Häusliche Krankenpflege: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Benötigt wird eine Medizinische Verordnung eines Arztes
- B.: Medikamentengabe (Wochendosett oder täglich), Med. Einreibungen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen etc.
SGB XI
Pflegesachleistungsbezug über die Pflegekasse PG 1-5
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie zum Beispiel: Körperpflege – Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege
- Ernährung – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Förderung der Bewegungsfähigkeit – Mobilisation
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Wundversorgung
Wundkontrollen und Beratung durch Wundexperten
Verbandswechsel je nach Anordnung
Fotodokumentation + Verlaufsdokumentation
Enge Zusammenarbeit mit dem Hausarzt sowie Fachärzten
Ökonomische Auswahl der Verbandsmaterialien
§37.3 SGB V Beratungstermin
Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger
Beratung der Pflegenden Angehörigen oder Freunde
Tipps und Tricks für einfachere Lösungen im Pflege Alltag
- bei Pflegegrad 1,2,3 einmal halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
Qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bei der Gestaltung seines Alltags
Ab Pflegegrad 2-5 Pflegesachleistungen im Sinne des §36 SGB XI
Keine Leistungen im Bereich der Selbstversorgung z.B.: Körperpflege
Anspruch monatlich 125 Euro, falls dieser Betrag nicht ausgeschöpft wird kann dieser ins nächste Kalenderjahr übertragen werden und bis 30 Juni genutzt werden
- Verhinderungspflege
- Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer
- Mobilisation unter Begleitung
- Besuchsdienste
- Sinnvolle Beschäftigung (Lesen, Gesellschaftsspiele, Kochen oder Backen)
- Familienentlastende Angebote
- Angebote der Beschäftigung & Aktivierung
- Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken
Privatleistungen
Die Leistungen sind auf unserre Preisliste dargestellt. (Link?)
z.B.: Medikamentenmanagement, Hilfsmittelmanagement